Position 7215Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7215 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7215 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7215
7215 bezeichnet „Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7215 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Automatenstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt“, „anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt“ und „anderer“.
Die Einreihung 7215 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.