Unterposition 721730mit anderen unedlen Metallen überzogen

Gültig seit 01.01.1996

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 721730
mit anderen unedlen Metallen überzogen

Die Zolltarifnummer 721730 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7217 („Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 721730 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
72173041verkupfert
72173049anderer
72173050mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
72173090mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr

Ähnliche Unterpositionen zu 721730

721730 steht in Position 7217 „Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
721710nicht überzogen, auch poliert
721720verzinkt
721790anderer

Häufige Fragen zu 721730

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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