Position 7221Walzdraht aus nicht rostendem Stahl

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 7221
Walzdraht aus nicht rostendem Stahl

Die Zolltarifnummer 7221 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7221 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
72210010mit einem Nickelgehalt von 2,5|GHT oder mehr
72210090mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5|GHT

Häufige Fragen zu 7221

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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