KN-Code 72249005aus Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,7|GHT oder weniger, an Mangan von 0,5|bis 1,2|GHT und an Silicium von 0,6|bis 2,3|GHT; aus Stahl mit einem Borgehalt von 0,0008|GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung|1|f) zu Kapitel|72|angegebenen Mindestanteil erreicht
Gültig seit 01.01.1993
Die Zolltarifnummer 72249005 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7224 („Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control
Herkunft: Alle Drittländer
Es ist untersagt: a) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie I) ihren Ursprung in Russland haben, oder II) aus Russland ausgeführt wurden; B) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu erwerben; C) die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden; d) ab dem 30. September 2023 unmittelbar oder mittelbar Eisen- und Stahlerzeugnisse gemäß Anhang XVII einzuführen oder zu erwerben, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet werden; für in Anhang XVII aufgeführte Erzeugnisse, die in einem Drittland unter Verwendung von Stahlerzeugnissen des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet werden, gilt dieses Verbot ab dem 1. April 2024 für den KN-Code 7207 11 und ab dem 1. Oktober 2028 für die KN-Codes 7207 12 10 und 7224 90, für die Zwecke der Anwendung dieses Buchstabens legen die Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendeten Ausgangsstoffe aus Eisen und Stahl vor, es sei denn, das Erzeugnis wird aus einem Partnerland eingeführt, das in Anhang XXXVI für die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgeführt ist; e) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Verboten nach den Buchstaben a, b, c und d bereitzustellen. Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XVII aufgeführten Güter unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Einrichtung, den Betrieb, die Wartung, die Lieferung und die Wiederaufbereitung ziviler nuklearer Fähigkeiten sowie für die Fortsetzung der Planung, des Baus und der Inbetriebnahme ziviler kerntechnischer Anlagen wie des Paks-II-Projekts, der Lieferung von Ausgangsstoffen für die Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien für die Umweltstrahlungsüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, erforderlich ist. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates – Artikel 3 g
Ausfuhr (Export)
Für den Code 72249005 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 72249005
72249005 bezeichnet „aus Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,7 GHT oder weniger, an Mangan von 0,5 bis 1,2 GHT und an Silicium von 0,6 bis 2,3 GHT; aus Stahl mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht“, eine Einreihung innerhalb der Position 7224 („Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 72249005 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation.
Für 72249005 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
72249005 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 722490 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 72249005 erfasst speziell „aus Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,7 GHT oder weniger, an Mangan von 0,5 bis 1,2 GHT und an Silicium von 0,6 bis 2,3 GHT; aus Stahl mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht“.
Die Einreihung 72249005 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.