KN-Code 72251990kaltgewalzt
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 72251990 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7225 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Additional duties (safeguard) | Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen Gilt nicht für: Ägypten, Brasilien, Indien, Indonesien, Moldau, Republik, Nordmazedonien, Südafrika, Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate | 25% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 72251990 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 72251990
72251990 bezeichnet „kaltgewalzt“, eine Einreihung innerhalb der Position 7225 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 5 Maßnahmen für China, Japan, Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, Südkorea (Republik Korea) u. a. hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ ist eine Maßnahme für Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 098813, 098421, 098607, 098812 und 098814. Rechtsgrundlage: Regulation 0159/19.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Brasilien, China, Indien u. a.
Für 72251990 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 72251990 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.