Zolltarifnummer 7225406090andere
Gültig seit 11.08.2016
Die Zolltarifnummer 7225406090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7225 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7225406090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7225406090
7225406090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 7225 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ sind 8 Maßnahmen für Ägypten, Brasilien, China, Iran (Islamische Republik) u. a. hinterlegt. Als „Endgültiger Ausgleichszoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1919/25, Regulation 2758/23, Regulation 1122/23 u. a.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Brasilien, China, Iran (Islamische Republik) u. a.
Für 7225406090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7225406090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 72254060 („mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7225406090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 7225406090 ist im TARIC seit dem 11.08.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.