Position 7227Walzdraht aus anderem legierten Stahl
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7227 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7227 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7227
7227 bezeichnet „Walzdraht aus anderem legierten Stahl“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7227 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Schnellarbeitsstahl“, „aus Mangan-Silicium-Stahl“ und „anderer“.
Die Einreihung 7227 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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