Unterposition 730110Spundwanderzeugnisse
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 730110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7301 („Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Syrien | 0% |
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Additional duties (safeguard) | Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen Gilt nicht für: Ägypten, Brasilien, Indien, Indonesien, Moldau, Republik, Nordmazedonien, Südafrika, Tunesien, Türkei, Vietnam | 25% |
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 730110
730110 bezeichnet „Spundwanderzeugnisse“, eine Einreihung innerhalb der Position 7301 („Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 4 Maßnahmen für China, Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, Vereinigte Arabische Emirate und Vereinigtes Königreich hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Syrien hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ ist eine Maßnahme für Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 098901, 098637, 098902 und 098990. Rechtsgrundlage: Regulation 0159/19 und Decision 1031/79.
Für Waren mit Ursprung Syrien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Brasilien, China, Indien u. a.
Für 730110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
730110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7301 („Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 730110 erfasst speziell „Spundwanderzeugnisse“.
Die Einreihung 730110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.