Unterposition 730240Laschen und Unterlagsplatten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 730240 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7302 („Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Additional duties (safeguard) | Kasachstan | 25% |
| Additional duties (safeguard) | Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen Gilt nicht für: Ägypten, Brasilien, Indien, Indonesien, Moldau, Republik, Nordmazedonien, Südafrika, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam | 25% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 730240 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 730240
730240 bezeichnet „Laschen und Unterlagsplatten“, eine Einreihung innerhalb der Position 7302 („Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 5 Maßnahmen für China, Kasachstan, Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, Türkei u. a. hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ sind 2 Maßnahmen für Kasachstan und Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 098907, 098639, 098908 und 098991. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03 und Regulation 0159/19.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Brasilien, China, Indien u. a.
Für 730240 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
730240 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7302 („Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 730240 erfasst speziell „Laschen und Unterlagsplatten“.
Die Einreihung 730240 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.