Zolltarifnummer 7304110010die einen kreisförmigen Querschnitt, einen Außendurchmesser von höchstens 406,4|mm und ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 haben
Gültig seit 17.11.2017
Die Zolltarifnummer 7304110010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7304 („Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7304110010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7304110010
7304110010 bezeichnet „die einen kreisförmigen Querschnitt, einen Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm und ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 haben“, eine Einreihung innerhalb der Position 7304 („Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3193/24 und Regulation 1036/16.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China und Russische Föderation.
Für 7304110010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7304110010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 730411 („aus nicht rostendem Stahl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7304110010 erfasst speziell „die einen kreisförmigen Querschnitt, einen Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm und ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 haben“.
Die Einreihung 7304110010 ist im TARIC seit dem 17.11.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.