Zolltarifnummer 7304410010für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für zivile Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.2006
Die Zolltarifnummer 7304410010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7304 („Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to end-use provisions
Herkunft: China
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1). Jährliche Verordnung über die Kombinierte Nomenklatur: TEIL I - EINFÜHRENDE VORSCHRIFTEN - Titel I - Allgemeine Vorschriften - C. Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze: 4. Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gewährt werden: Zu einer Endverwendung bestimmte Waren, für die der einschlägige Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne Endverwendung anwendbar wäre, sind auch ohne Anwendung des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 der Unterposition mit Endverwendung zuzuweisen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7304410010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7304410010
7304410010 bezeichnet „für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für zivile Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 7304 („Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 7304410010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 7304410010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7304410010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 730441 („kaltgezogen oder kaltgewalzt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7304410010 erfasst speziell „für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für zivile Luftfahrzeuge“.
Die Einreihung 7304410010 ist im TARIC seit dem 01.01.2006 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.