Zolltarifnummer 7304518930die einen Außendurchmesser von höchstens 406,4|mm und ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 haben
Gültig seit 30.06.2006
Die Zolltarifnummer 7304518930 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7304 („Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7304518930 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7304518930
7304518930 bezeichnet „die einen Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm und ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 haben“, eine Einreihung innerhalb der Position 7304 („Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Regulation 3193/24, Regulation 1036/16 u. a.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7304518930 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation.
Für 7304518930 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7304518930 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 73045189 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7304518930 erfasst speziell „die einen Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm und ein Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) von maximal 0,86 haben“.
Die Einreihung 7304518930 ist im TARIC seit dem 30.06.2006 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.