Unterposition 730629andere
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 730629 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7306 („Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Additional duties (safeguard) | Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen Gilt nicht für: Ägypten, Brasilien, Indonesien, Moldau, Republik, Nordmazedonien, Südafrika, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam | 25% |
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Russische Föderation |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 730629
730629 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 7306 („Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 9 Maßnahmen für China, Indien, Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen, Schweiz u. a. hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ ist eine Maßnahme für Länder, die Schutzmaßnahmen unterliegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 098949, 098445, 098651, 098946, 098446, 098447, 098950, 098947 und 098997. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 0159/19.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 730629 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Brasilien, China, Indien u. a.
Für 730629 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
730629 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7306 („Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 730629 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 730629 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.