Zolltarifnummer 7308201011Gewerbliche Windkrafttürme aus Stahlrohr, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit dem Maschinenhaus oder Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zur Verwendung in Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 MW oder mehr zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn sie vollständig zusammengesetzt sind
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 7308201011 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7308 („Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7308201011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7308201011
7308201011 bezeichnet „Gewerbliche Windkrafttürme aus Stahlrohr, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit dem Maschinenhaus oder Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zur Verwendung in Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 MW oder mehr zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn sie vollständig zusammengesetzt sind“, eine Einreihung innerhalb der Position 7308 („Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2239/21, Regulation 1036/16 und Decision 0142/96.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 7308201011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7308201011 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 73082010 („Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7308201011 erfasst speziell „Gewerbliche Windkrafttürme aus Stahlrohr, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit dem Maschinenhaus oder Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zur Verwendung in Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 MW oder mehr zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn sie vollständig zusammengesetzt sind“.
Die Einreihung 7308201011 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.