Unterposition 731414andere, aus nicht rostendem Stahl
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 731414 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7314 („Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 731414 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 731414
731414 bezeichnet „andere, aus nicht rostendem Stahl“, eine Einreihung innerhalb der Position 7314 („Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 731414 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
731414 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7314 („Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 731414 erfasst speziell „andere, aus nicht rostendem Stahl“.
Die Einreihung 731414 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.