Zolltarifnummer 7326909620Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht, für bestimmte Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 7326909620 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7326 („Andere Waren aus Eisen oder Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7326909620 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7326909620
7326909620 bezeichnet „Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht, für bestimmte Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 7326 („Andere Waren aus Eisen oder Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3050/95.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7326909620 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 7326909620 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7326909620 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 73269096 („gesintert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 7326909620 erfasst speziell „Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht, für bestimmte Luftfahrzeuge“.
Die Einreihung 7326909620 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.