Position 7401Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7401 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 74 („Kupfer und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on REACH
Herkunft: ERGA OMNES
Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht. Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt. Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 23
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Weißrußland |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Ähnliche Positionen zu 7401
7401 steht in Kapitel 74 „Kupfer und Waren Daraus“. Auf derselben Ebene liegen 15 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7402 | Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren |
| 7403 | Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform |
| 7404 | Abfälle und Schrott, aus Kupfer |
| 7405 | Kupfervorlegierungen |
| 7406 | Pulver und Flitter, aus Kupfer |
| 7407 | Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer |
| 7408 | Draht aus Kupfer |
| 7409 | Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm |
| 7410 | Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger |
| 7411 | Rohre aus Kupfer |
| 7412 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Kupfer |
| 7413 | Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik |
Alle 15 Einträge in Kapitel 74 „Kupfer und Waren Daraus“ ansehen →
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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