Unterposition 740312Drahtbarren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 740312 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7403 („Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 740312 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 740312 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 740312
740312 bezeichnet „Drahtbarren“, eine Einreihung innerhalb der Position 7403 („Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 740312 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
740312 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7403 („Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 740312 erfasst speziell „Drahtbarren“.
Die Einreihung 740312 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.