Zolltarifnummer 7410210055Platten, – bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, – ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, – mit einer Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, – mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, – mit einer Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr
Gültig seit 01.01.2016
Die Zolltarifnummer 7410210055 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7410 („Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7410210055 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 7410210055
7410210055 steht in Unterposition 741021 „aus raffiniertem Kupfer“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7410210010 | Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen |
| 7410210020 | Folien, auch in Rollen, bestehend aus einer 100 µm starken Schicht aus Glasepoxid, die auf einer oder beiden Seiten mit einer 35 µm (+/- 10 %) starken Folie aus raffiniertem Kupfer laminiert ist, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten |
| 7410210030 | Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen |
| 7410210040 | Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen |
| 7410210050 | Tafeln oder Platten -aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit wärmehärtendem Harz, -auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen und -mit einer Dielektrizitätskonstante (Dk) kleiner als 3,9 und einem dielektrischen Verlustfaktor (Df) kleiner als 0,015 bei einer Messfrequenz von 10 GHz, gemessen nach IPC-TM-650 |
| 7410210090 | andere |
Häufige Fragen zu 7410210055
7410210055 bezeichnet „Platten, – bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, – ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, – mit einer Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, – mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, – mit einer Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 7410 („Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092662. Rechtsgrundlage: Regulation 2283/21 und Regulation 2614/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 7410210055 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7410210055 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 741021 („aus raffiniertem Kupfer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7410210055 erfasst speziell „Platten, – bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, – ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, – mit einer Dielektrizitätskonstante von weniger als 5,4 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, – mit einer Verlusttangente von weniger als 0,035 bei 1 MHz, gemessen nach IPC-TM-650 2.5.5.2, – mit einer Kriechstromfestigkeit von 600 oder mehr“.
Die Einreihung 7410210055 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
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