Zolltarifnummer 7413000020Zentrierring für Lautsprecher, bestehend aus einem oder mehreren Vibrationsdämpfern und mindestens zwei darin verwobenen oder eingepressten, nicht isolierten Kupferkabeln
Gültig seit 01.07.2018
Die Zolltarifnummer 7413000020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7413 („Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 1,7% |
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7413000020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7413000020
7413000020 bezeichnet „Zentrierring für Lautsprecher, bestehend aus einem oder mehreren Vibrationsdämpfern und mindestens zwei darin verwobenen oder eingepressten, nicht isolierten Kupferkabeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 7413 („Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1925/17, Regulation 2605/25, Regulation 2658/87 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7413000020 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und Indien.
Für 7413000020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7413000020 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7413 („Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7413000020 erfasst speziell „Zentrierring für Lautsprecher, bestehend aus einem oder mehreren Vibrationsdämpfern und mindestens zwei darin verwobenen oder eingepressten, nicht isolierten Kupferkabeln“.
Die Einreihung 7413000020 ist im TARIC seit dem 01.07.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.