Position 7419Andere Waren aus Kupfer
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7419 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 74 („Kupfer und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7419 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 4,3 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7419
7419 bezeichnet „Andere Waren aus Kupfer“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7419 umfasst 2 Untercodes, darunter „gegossen oder geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 4,3 %.
Die Einreihung 7419 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.