Position 7606Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2|mm
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7606 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 76 („Aluminium und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7606 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7606
7606 bezeichnet „Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7606 umfasst 4 Untercodes, darunter „aus nicht legiertem Aluminium“, „aus Aluminiumlegierungen“ und „aus nicht legiertem Aluminium“ u. a.
Die Einreihung 7606 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.