Position 7607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2|mm oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7607 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 76 („Aluminium und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7607 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 10 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7607
7607 bezeichnet „Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7607 umfasst 3 Untercodes, darunter „nur gewalzt“, „andere“ und „auf Unterlage“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 10 %.
Die Einreihung 7607 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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