Zolltarifnummer 7608100080nicht zusammengesetzt, nicht geschweißt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT
Gültig seit 14.02.2020
Die Zolltarifnummer 7608100080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7608 („Rohre aus Aluminium“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 7,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7608100080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7608100080
7608100080 bezeichnet „nicht zusammengesetzt, nicht geschweißt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 7608 („Rohre aus Aluminium“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1719/05, Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7608100080 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien und China.
Für 7608100080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7608100080 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 760810 („aus nicht legiertem Aluminium“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7608100080 erfasst speziell „nicht zusammengesetzt, nicht geschweißt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT“.
Die Einreihung 7608100080 ist im TARIC seit dem 14.02.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.