Position 7613Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7613 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 76 („Aluminium und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7613 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7613000010 | Aluminiumflaschen zum Aufblasen von Notrutschen, für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 7613000090 | andere |
Häufige Fragen zu 7613
7613 bezeichnet „Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7613 umfasst 2 Untercodes, darunter „Aluminiumflaschen zum Aufblasen von Notrutschen, für bestimmte Luftfahrzeuge“ und „andere“.
Die Einreihung 7613 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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