Kapitel 78BLEI UND WAREN DARAUS
Gültig seit 31.12.1971
BLEI UND WAREN DARAUS
Die Zolltarifnummer 78 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Kapitel bündelt 78 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5 %.
Positionen
Häufige Fragen zu 78
78 bezeichnet „Blei und Waren Daraus“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
78 umfasst 4 Untercodes, darunter „Blei in Rohform“, „Abfälle und Schrott, aus Blei“ und „Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5 %.
Die Einreihung 78 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.