Position 8007Andere Waren aus Zinn
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8007 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 80 („Zinn und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8007 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8007
8007 bezeichnet „Andere Waren aus Zinn“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
8007 umfasst 2 Untercodes, darunter „Bleche und Bänder, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm“ und „andere“.
Die Einreihung 8007 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.