Zolltarifnummer 8108903015Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit -|gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises -|einem Durchmesser von 0,8|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0|mm, -|einem Aluminiumgehalt von 0,3|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7|GHT, -|einem Siliciumgehalt von 0,3|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6|GHT, -|einem Niobgehalt von 0,1|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3|GHT, und -|einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2|GHT
Gültig seit 01.01.2018
Die Zolltarifnummer 8108903015 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8108 („Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8108903015 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8108903015
8108903015 bezeichnet „Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm, - einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT, - einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT, - einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und - einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 8108 („Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8108903015 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8108903015 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8108903015 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 81089030 („Stangen (Stäbe), Profile und Draht“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8108903015 erfasst speziell „Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit - gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises - einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm, - einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT, - einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT, - einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und - einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT“.
Die Einreihung 8108903015 ist im TARIC seit dem 01.01.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.