Zolltarifnummer 8108903060Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit -|einer Reinheit von 99,995|GHT oder mehr -|einem Durchmesser von 140|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200|mm, -|einem Gewicht von 5|kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 300|kg
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 8108903060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8108 („Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 8108903060
8108903060 bezeichnet „Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit - einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr - einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, - einem Gewicht von 5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 kg“, eine Einreihung innerhalb der Position 8108 („Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Für 8108903060 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8108903060 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8108903060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8108903060 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 81089030 („Stangen (Stäbe), Profile und Draht“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8108903060 erfasst speziell „Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit - einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr - einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, - einem Gewicht von 5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 kg“.
Die Einreihung 8108903060 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.