Zolltarifnummer 8108903070Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an -|Vanadium von 22|GHT (± 1|GHT) und -|Aluminium von 4|GHT (± 0,5|GHT) oder -|Vanadium von 15|GHT (± 1|GHT), -|Chrom von 3|GHT (± 0,5|GHT), -|Zinn von 3|GHT (± 0,5|GHT) und -|Aluminium von 3|GHT (± 0,5|GHT)
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 8108903070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8108 („Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8108903070 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8108903070
8108903070 bezeichnet „Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an - Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und - Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT) oder - Vanadium von 15 GHT (± 1 GHT), - Chrom von 3 GHT (± 0,5 GHT), - Zinn von 3 GHT (± 0,5 GHT) und - Aluminium von 3 GHT (± 0,5 GHT)“, eine Einreihung innerhalb der Position 8108 („Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8108903070 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8108903070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8108903070 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 81089030 („Stangen (Stäbe), Profile und Draht“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8108903070 erfasst speziell „Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an - Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und - Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT) oder - Vanadium von 15 GHT (± 1 GHT), - Chrom von 3 GHT (± 0,5 GHT), - Zinn von 3 GHT (± 0,5 GHT) und - Aluminium von 3 GHT (± 0,5 GHT)“.
Die Einreihung 8108903070 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.