Zolltarifnummer 8108905045Warm oder kalt gewalzte Bleche und Bänder aus unlegiertem Titan mit -|einer Dicke von 0,4|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100|mm, -|einer Länge von nicht mehr als 14|m und -|einer Breite von nicht mehr als 4|m
Gültig seit 01.01.2018
Die Zolltarifnummer 8108905045 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8108 („Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8108905045 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8108905045
8108905045 bezeichnet „Warm oder kalt gewalzte Bleche und Bänder aus unlegiertem Titan mit - einer Dicke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, - einer Länge von nicht mehr als 14 m und - einer Breite von nicht mehr als 4 m“, eine Einreihung innerhalb der Position 8108 („Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8108905045 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8108905045 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8108905045 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 81089050 („Bleche, Bänder und Folien“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8108905045 erfasst speziell „Warm oder kalt gewalzte Bleche und Bänder aus unlegiertem Titan mit - einer Dicke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, - einer Länge von nicht mehr als 14 m und - einer Breite von nicht mehr als 4 m“.
Die Einreihung 8108905045 ist im TARIC seit dem 01.01.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.