Zolltarifnummer 8109290010Nichtlegiertes Zirconium in Form von Schwämmen oder Barren, mit einem Gehalt an Hafnium von mehr als 0,01 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von durch Wiedereinschmelzen vergrößerten Rohren, Stangen oder Barren für die nichtnukleare Industrie
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 8109290010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8109 („Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8109290010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8109290010
8109290010 bezeichnet „Nichtlegiertes Zirconium in Form von Schwämmen oder Barren, mit einem Gehalt an Hafnium von mehr als 0,01 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von durch Wiedereinschmelzen vergrößerten Rohren, Stangen oder Barren für die nichtnukleare Industrie“, eine Einreihung innerhalb der Position 8109 („Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8109290010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8109290010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8109290010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 810929 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8109290010 erfasst speziell „Nichtlegiertes Zirconium in Form von Schwämmen oder Barren, mit einem Gehalt an Hafnium von mehr als 0,01 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von durch Wiedereinschmelzen vergrößerten Rohren, Stangen oder Barren für die nichtnukleare Industrie“.
Die Einreihung 8109290010 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.