Position 8110Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8110
Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

Die Zolltarifnummer 8110 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 81 („Andere Unedle Metalle; Cermets; Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8110 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 7 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
811010Antimon in Rohform; Pulver
811020Abfälle und Schrott
811090andere

Ähnliche Positionen zu 8110

8110 steht in Kapitel 81 „Andere Unedle Metalle; Cermets; Waren Daraus“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
8101Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8102Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8103Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8104Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8105Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8106Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8108Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8109Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8111Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8112Beryllium, Chrom, Hafnium, Rhenium, Thallium, Cadmium, Germanium, Vanadium, Gallium, Indium und Niob (Columbium) und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
8113Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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