Zolltarifnummer 8110100010Antimon in Rohblöcken
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 8110100010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8110 („Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8110100010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8110100010
8110100010 bezeichnet „Antimon in Rohblöcken“, eine Einreihung innerhalb der Position 8110 („Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8110100010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8110100010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 811010 („Antimon in Rohform; Pulver“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8110100010 erfasst speziell „Antimon in Rohblöcken“.
Die Einreihung 8110100010 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.