Unterposition 820740Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 820740 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8207 („Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 820740 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
82074010Werkzeuge zum Herstellen von Innengewinden
82074030Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden
82074090andere

Häufige Fragen zu 820740

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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