KN-Code 82074030Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden

Gültig seit 01.01.1996

Die Zolltarifnummer 82074030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8207 („Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).

Einfuhr (Import)

Für den Code 82074030 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.

Ähnliche KN-Codes zu 82074030

82074030 steht in Unterposition 820740 „Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
82074010Werkzeuge zum Herstellen von Innengewinden
82074090andere

Häufige Fragen zu 82074030

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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