Unterposition 820830für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 820830 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8208 („Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 820830 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 820830
820830 bezeichnet „für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie“, eine Einreihung innerhalb der Position 8208 („Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 820830 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
820830 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8208 („Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 820830 erfasst speziell „für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie“.
Die Einreihung 820830 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.