Unterposition 821410Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 821410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8214 („Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 821410
821410 bezeichnet „Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür“, eine Einreihung innerhalb der Position 8214 („Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 821410 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 821410 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
821410 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8214 („Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 821410 erfasst speziell „Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür“.
Die Einreihung 821410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.