KN-Code 82151020nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend

Gültig seit 01.01.1992

Die Zolltarifnummer 82151020 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

4,7%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung1,2%
Ukraine0%

Ähnliche KN-Codes zu 82151020

82151020 steht in Unterposition 821510 „Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
82151030aus nicht rostendem Stahl
82151080andere

Häufige Fragen zu 82151020

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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