Unterposition 821520andere Zusammenstellungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 821520 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 821520 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 8,5 %.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 821520
821520 steht in Position 8215 „Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
Häufige Fragen zu 821520
821520 bezeichnet „andere Zusammenstellungen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8215 („Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
821520 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus nicht rostendem Stahl“ und „andere“.
Die Einreihung 821520 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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