Zolltarifnummer 8302300090andere
Gültig seit 01.07.2019
Die Zolltarifnummer 8302300090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8302 („Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 8302300090 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8302300090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8302300090
8302300090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8302 („Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 8302300090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8302300090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 830230 („andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8302300090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 8302300090 ist im TARIC seit dem 01.07.2019 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.