KN-Code 83024150für Fenster und Fenstertüren
Gültig seit 01.01.2009
Die Zolltarifnummer 83024150 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8302 („Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 83024150 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 83024150 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 83024150
83024150 bezeichnet „für Fenster und Fenstertüren“, eine Einreihung innerhalb der Position 8302 („Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Für 83024150 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
83024150 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 830241 („Baubeschläge“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 83024150 erfasst speziell „für Fenster und Fenstertüren“.
Die Einreihung 83024150 ist im TARIC seit dem 01.01.2009 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.