Position 8309Stopfen (einschließlich Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8309 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 83 („Verschiedene Waren aus Unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8309 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 3,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8309
8309 bezeichnet „Stopfen (einschließlich Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
8309 umfasst 2 Untercodes, darunter „Kronenverschlüsse“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 3,7 %.
Die Einreihung 8309 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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