Unterposition 840212Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45|t/h oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 840212 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8402 („Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 840212 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 840212
840212 bezeichnet „Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 8402 („Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 840212 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
840212 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8402 („Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 840212 erfasst speziell „Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger“.
Die Einreihung 840212 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.