Position 8403Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position|8402
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8403 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8403 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8403
8403 bezeichnet „Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8403 umfasst 2 Untercodes, darunter „Heizkessel“ und „Teile“.
Die Einreihung 8403 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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