Zolltarifnummer 8407338010Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: -Rasenmähern der Positionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20, -Traktoren der Position 8701 91 90 und 8701 92 90 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, -4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433 20 10 oder -Schneeräumern der Unterposition 8430 20
Gültig seit 01.01.2014
Die Zolltarifnummer 8407338010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8407 („Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8407338010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8407338010
8407338010 steht in KN-Code 84073380 „mit einem Hubraum von mehr als 500 cm$3 bis 1 000 cm$3“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8407338020 | Neuer Einzylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³, jedoch nicht mehr als 1 000 cm³, -Gesamtabmessungen von nicht mehr als 490 mm (Länge) x 390 mm (Breite) x 590 mm (Höhe), -einer Leistung von 22 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kW, -einer Ausgangswelle mit einem Enddurchmesser von 30 mm und einem Konus von 6 Grad (± 1 Grad), -auch mit Anlasser, Drosselklappengehäuse, Zündkabel, Kraftstoffverteiler und Einspritzdüsen; -zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen |
| 8407338030 | Neuer Zweizylinder-Viertakt-Verbrennungsmotor mit Fremdzündung mit: -einem Hubraum von mehr als 500 cm³ jedoch nicht mehr als 1 000 cm³, -Gesamtabmessungen von nicht mehr als 470 mm (Länge) x 450 mm (Breite) x 600 mm (Höhe), -einer Leistung von 40 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 86 kW, -auch mit obenliegender Nockenwelle, Anlasser, Zündkabeln, Kraftstoffverteiler und Einspritzdüsen -zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen |
| 8407338090 | andere |
Häufige Fragen zu 8407338010
8407338010 bezeichnet „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: -Rasenmähern der Positionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20, -Traktoren der Position 8701 91 90 und 8701 92 90 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, -4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433 20 10 oder -Schneeräumern der Unterposition 8430 20“, eine Einreihung innerhalb der Position 8407 („Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8407338010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8407338010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8407338010 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 84073380 („mit einem Hubraum von mehr als 500 cm$3 bis 1 000 cm$3“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8407338010 erfasst speziell „Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: -Rasenmähern der Positionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20, -Traktoren der Position 8701 91 90 und 8701 92 90 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, -4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433 20 10 oder -Schneeräumern der Unterposition 8430 20“.
Die Einreihung 8407338010 ist im TARIC seit dem 01.01.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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