KN-Code 84079050für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition|8701|10, von Kraftfahrzeugen der Position|8703, von Kraftfahrzeugen der Position|8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2|800|cm$3, von Kraftfahrzeugen der Position|8705
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 84079050 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8407 („Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Japan | 0% |
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 2,7% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 84079050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 84079050
84079050 bezeichnet „für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 800 cm$3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705“, eine Einreihung innerhalb der Position 8407 („Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Japan hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06 und Decision 1907/18.
Für Waren mit Ursprung Japan sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 84079050 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 84079050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 84079050 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.