Position 8408Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8408 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8408 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 4,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8408
8408 bezeichnet „Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8408 umfasst 3 Untercodes, darunter „Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge“, „Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art“ und „andere Motoren“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,7 % und 4,2 %.
Die Einreihung 8408 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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