Zolltarifnummer 8411990030Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181mm, aufweist
Gültig seit 01.01.2018
Die Zolltarifnummer 8411990030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8411 („Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,1%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8411990030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8411990030
8411990030 bezeichnet „Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181mm, aufweist“, eine Einreihung innerhalb der Position 8411 („Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0927/12, Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 u. a.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8411990030 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8411990030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8411990030 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 841199 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8411990030 erfasst speziell „Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181mm, aufweist“.
Die Einreihung 8411990030 ist im TARIC seit dem 01.01.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.