Zolltarifnummer 8411990045Ringsegmente, Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb — aus Superlegierungen auf Nickelbasis, — für eine Betriebstemperatur von mehr als 600 K, jedoch nicht mehr als 1 600 K, — mit einer Länge von nicht mehr als 500 mm, — mit einer Breite von nicht mehr als 900 mm, — mit einer Höhe von nicht mehr als 1 300 mm
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 8411990045 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8411 („Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,1%.
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8411990045 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8411990045
8411990045 bezeichnet „Ringsegmente, Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb — aus Superlegierungen auf Nickelbasis, — für eine Betriebstemperatur von mehr als 600 K, jedoch nicht mehr als 1 600 K, — mit einer Länge von nicht mehr als 500 mm, — mit einer Breite von nicht mehr als 900 mm, — mit einer Höhe von nicht mehr als 1 300 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 8411 („Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092031. Rechtsgrundlage: Regulation 0927/12, Regulation 2658/87 und Regulation 2614/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8411990045 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8411990045 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8411990045 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 841199 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8411990045 erfasst speziell „Ringsegmente, Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb — aus Superlegierungen auf Nickelbasis, — für eine Betriebstemperatur von mehr als 600 K, jedoch nicht mehr als 1 600 K, — mit einer Länge von nicht mehr als 500 mm, — mit einer Breite von nicht mehr als 900 mm, — mit einer Höhe von nicht mehr als 1 300 mm“.
Die Einreihung 8411990045 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.